Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Eventagentur Die Eventfee GbR

Erlenweg 12 , D 49186 Bad Iburg

 

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

  1. Unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und/oder Leistungen, die von uns, Die Eventfee GbR („Die Eventfee“), an Dritte („Kunden“) erbracht werden.

 

  1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und/oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet.

 

  1. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform.

 

  1. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB.

 

 

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang, Preise

  1. Grundlage der Vertragsbeziehung mit dem Kunden ist das jeweilige Angebot von Die Eventfee, in dem alle Leistungen (kompletter Leistungsumfang) festgehalten werden.

 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die darin enthaltenen Preise und/oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

 

 

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot im Sinn des § 145 BGB dar, das wir innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen können. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Auftragsbestätigung.

 

  1. Ergänzungen oder Abänderungen, die Inhalt und/oder Umfang der vertragsgegenständlichen Leistung verändern, müssen schriftlich oder in Textform vereinbart werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

  1. Unsere Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nicht mit ein.

 

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schließen unsere Preise bei der Vertragserfüllung anfallende Gebühren und Abgaben, insbesondere Gebühren der Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) und Abgaben an die Künstlersozialkasse, sowie Kosten der Erfüllung gesetzlicher und/oder behördlicher Auflagen und Anordnungen ebenfalls nicht mit ein.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Vorschüsse, Sicherheitsleistungen, Aufrechnung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Die Eventfee für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

 

  1. Ist kein Zahlungsplan vereinbart worden, darf Die Eventfee zu jedem Zeitpunkt Vorschüsse in angemessener Höhe verlangen. Ein verlangter Vorschuss ist angemessen, wenn er dem Wert vertragsgemäß erbrachter Teilleistungen und/oder dem Aufwand entspricht, der infolge von Vertragsschlüssen mit Dritten, insbesondere mit Vermietern, Technikern, Ausstattern, Caterern, Künstlern oder Produzenten, im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung tatsächlich angefallen ist (etwa durch geleistete Anzahlungen, Vorschüsse, Abschlagszahlungen o.ä.).

 

  1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Vergütung sofort nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung an uns fällig. Dasselbe gilt für Vorschüsse. Der Abzug von Skonto bedarf jeweils einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Präsentationen, Nichterteilung des Auftrags

  1. An sämtlichen Arbeitsergebnissen, d.h. an Konzepten, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Layouts, Filmen, Musikwerken, Berechnungen und sonstigen Werken und/oder Leistungen, welche von uns im Rahmen einer Ausschreibungen erstellt und dem Kunden präsentiert und/oder übergeben werden, behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber-,Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte vor. Dem Kunden werden daran keinerlei Nutzungs-, Vervielfältigungs-, Veröffentlichungs-, sonstige Verwertungs- und/oder vergleichbare Rechte gewährt, es sei denn, ein Vertragsschluss kommt zustande (vgl. nachfolgenden § 5).

 

  1. Erhält Die Eventfee nach der Präsentation keinen Auftrag, kommt also ein Vertrag nicht zustande, ist der Kunde verpflichtet, solche Unterlagen und Arbeitsergebnisse unaufgefordert sofort an uns zurückzugeben.

§ 5 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte

  1. Soweit unsere Arbeitsergebnisse (vgl. vorstehenden § 4 Abs. 1) Werke im Sinne des Urheberrechts darstellen, erwirbt der Kunde durch Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung daran nur ein einfaches Recht zur Nutzung im vertraglich vereinbarten räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang (Vertragszweck). Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, darf der Kunde die Arbeitsergebnisse von Die Eventfee nur selbst nutzen. Sämtliche darüber hinaus gehenden Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

  1. Die Vervielfältigung und/oder Verarbeitung unserer Arbeitsergebnisse durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Die Eventfee und – soweit das Werk urheberrechtlich geschützt ist – des jeweiligen Urhebers.

 

  1. Für jede Nutzung unserer Arbeitsergebnisse, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragszweck hinausgeht, ist –unabhängig davon, ob diese Arbeitsergebnisse urheberechtlich geschützt sind, oder nicht – die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Die Eventfee erforderlich. Die Eventfee kann ihre diesbezügliche Zustimmung von der Zahlung einer angemessenen zusätzlichen Vergütung an sich und an den jeweiligen Urheber abhängig machen.
  2. Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung und Weitergabe zur Nutzung sämtlicher Texte, Claims, Logos, Marken, Bilder, Filme, Musikwerke und ähnlicher Unterlagen, welche er an Die Eventfee für Zwecke der Vertragsdurchführung übergibt, ohne Einschränkung berechtigt ist. Die Eventfee ist nicht verpflichtet, eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter an solchen Unterlagen zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Die Eventfee von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten an solchen Unterlagen auf erstes Anfordern freizustellen.

 

  1. Die Eventfee ist berechtigt, den Firmennamen und/oder das Logo des Kunden sowie Film-, Bild- und/oder Tonaufnahmen einer Veranstaltung als Referenz zur Eigendarstellung in angemessenem Umfang zu nutzen.

 

§ 6 Vorzeitige Vertragsbeendigung

  1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Die Eventfee jederzeit zu kündigen. In diesem Fall bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Eventfee muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Vertragsbeendigung an Aufwendungen ersparen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt

 

§ 7 Haftung wegen Mängeln

  1. Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Erfolgt die Nachbesserung nicht binnen einer angemessenen Frist oder schlägt sie fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

 

  1. Das Recht auf Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

 

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

  1. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. Darüber hinaus, d.h. soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

 

  1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

 

  1. Die längere gesetzliche Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

 

 

 

 

§ 8 Haftung für Schäden

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in vorstehendem § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

 

  1. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

 

  1. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Bad Iburg ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

 

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) sowie Kollisionsrecht finden keine Anwendung.

 

(AGB, Stand Februar 2015)

Sie erreichen uns:

 

Tel.       +49 (0) 5403 793402

Mobil    +49 (0) 171 4347080

E-Mail:  info@dieeventfee.de

            www.dieeventfee.de

Silke Kretzing

Erlenweg 12

D-49186 Bad Iburg

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